Partizipation

Der Begriff nachhaltige Entwicklung knüpft an den Leitgedanken der Forstwirtschaft im 19. Jahrhundert an. Die Bewirtschaftung eines Waldes ist dann nachhaltig, wenn nur soviel Holz geschlagen wird wie auch wieder nachwachsen kann. Seit 1998 ist die nachhaltige Entwicklung als grundlegende Staatsaufgabe in der Bundesverfassung verankert.

Dass es angesichts der Unterschiedlichkeit der Voraussetzungen keine einheitliches Rezept für nachhaltige Entwicklung geben kann, ist naheliegend. Folgerichtig soll denn auch jede Gemeinde eigene Ziele auf lokaler Ebene - abgestimmt auf die jeweiligen Rahmenbedingungen - definieren. Behörden, Unternehmen, Organisationen und die Bevölkerung sollen ihren riesigen Fundus an Fähigkeiten und Ideen gemeinsam nutzen, zusammen Ziele für die nachhaltige Sicherung der Lebensqualität definieren, entsprechende Strategien erarbeiten und Projekte lancieren.

Durch den Konsultationsprozess wird das Bewusstsein der einzelnen Haushalte für Fragen der nachhaltigen Entwicklung geschärft. Eine aktive Teilnahme von Einwohnerinnen und Einwohnern an der Entwicklung der Lokalen Agenda 21 in Riehen ist sehr erwünscht.

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